Beitrags- und Arbeitsstundenordnung
§1 Jahresbeiträge gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. März 2023
Art der Mitgliedschaft 1)5) | Jahresbeitrag | Arbeitsstunden | Schnupper |
Aktives Mitglied ab 18 Jahre | 155,00 € | 8 Stunden, | 80,00 € 4 Arbeitsstunden ab 01.08. |
Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften 2) | 260,00 € | je 8 Stunden, | |
Ehepaare mit zwei oder mehr Kinder | 330,00 € | je 8 Stunden ab 18 Jahre, je 4 Stunden 15-18 Jahre | |
Kinder bis einschl. 14 Jahre | 40,00 € | ||
Kinder ab 15 Jahre bis einschl. 17 Jahre | 50,00 € | 4 Stunden | |
Studierende*r/Schüler*in/ Auszubildende*r | 75,00 € | 8 Stunden | 40,00 € 4 Arbeitsstunden |
Passive Mitgliedschaft | 30,00 € | Keine | – |
Zweitmitgliedschaft ab 18 Jahre | 80,00 € | Keine | – |
Zweitmitgliedschaft unter 18 Jahre, | 0,00 € | Keine | – |
- Der Stichtag zur Festlegung des Alters ist der 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.
- Auf Wunsch ist ein Nachweis vorzulegen.
- Der Nachweis ist dem/der Schatzmeister*in der Tennisfreunde Wiernsheim e.V. bei Anmeldung und bei Änderung vorzulegen
- Nur gültig für Neumitglieder, die noch kein Mitglied bei den Tennisfreunden Wiernsheim e.V. waren.
- Beitragsfreiheit für Ehren- und Vorstandsmitglieder.
§2 Umlagen
- Zusätzlich zum Jahresbeitrag können Umlagen mit Zweckbindung beschlossen werden. Sie sollen während eines Geschäftsjahres 50% des Jahresbeitrages nicht überschreiten.
§3 Arbeitsstundenregelung
- Aktive Mitglieder ab 15 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 15 Jahre werden, müssen jährlich
4 Arbeitsstunden leisten. - Aktive Mitglieder ab 18 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre werden, müssen jährlich
8 Arbeitsstunden leisten. - Aktive Mitglieder ab 70 oder aktive Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 70 Jahre werden, müssen jährlich
4 Arbeitsstunden leisten. - Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 20,00 Euro pro Stunde berechnet.
- Die Vorstandschaft ist von der Arbeitsstundenregelung befreit.
- Schnuppermitglieder müssen in der Schnuppersaison 4 Arbeitsstunden leisten.
- Ehrenmitglieder sind von der Arbeitsstundenregelung befreit.
- Eine gesonderte Erinnerung zur Leistung der Arbeitsstunden durch den Vorstand erfolgt nicht.
- Nicht geleistete Arbeitsstunden dürfen bis zum 01.05. des Folgejahres abgeleistet werden, sofern keine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt ist. Ansonsten siehe §5 Absatz 3.
§4 Gebühren Gastspieler / Passives Mitglied
- Gaststunden pro Nichtmitglied und Spieleinheit 8,00 €
- Passive Mitglieder je Spieleinheit 8,00 €
- Studierende*r/Schüler*in/ Auszubildende*r ≥ 18 bis einschl. 26 Jahre 4,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 4,00 €
- Gastspieler dürfen an maximal 6 Tagen in der Saison und nur mit einem aktiven Mitglied den Platz benutzen. Der Name für den Gastspieler und des Mitglieds sind in der ausgehängten Liste an der Pinnwand vor dem Spiel zu vermerken. Die Gebühren müssen in bar in die Kasse neben der Liste beglichen werden.
- Passive Mitglieder dürfen mit einem aktiven Mitglied gegen Gebühren an maximal 6 Tagen in der
Saison spielen. Wird öfter gespielt, ändert sich der Status von passiv auf aktiv. Der Name des passiven und des aktiven Mitglied sind in der ausgehängten Liste an der Pinnwand vor dem Spiel zu vermerken. Die Gebühren müssen den in bar in die Kasse neben der Liste beglichen werden.
§5 Fälligkeiten
- Abbuchung des Jahresbeitrages jeweils zum 01.04. des laufenden Kalenderjahrs.
- Abbuchung der nicht erfüllten Arbeitsstunden aus dem Vorjahr im laufenden Kalenderjahr.
- Wird im laufenden Kalenderjahr die Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt, werden nicht geleistete Arbeitsstunden des laufenden Kalenderjahr bis zum 31.12. eingezogen.
- Umlagen nach den jeweiligen Festsetzungen.
- Sämtliche Beiträge und Umlagen werden ausschließlich durch SEPA-Einzug erhoben.
Die durch unberechtigte Rückbelastungen entstehenden Bankgebühren werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5,00 € dem Mitglied abgebucht.
Der Vorstand behält sich vor, bei nicht Akzeptanz des SEPA-Einzuges oder ständigen Rückbelastungen den Ausschluss aus dem Verein zu veranlassen. - Während des Verzugs mit Beitrags- und Umlagezahlungen ruhen die Rechte aus der Mitgliedschaft. Darüber hinaus können vom Vorstand Verzugszuschläge festgesetzt werden.
Jedes Mitglied ist erst nach Zahlung der jeweiligen Beträge spielberechtigt. - Der Vorstand ist befugt in Einzelfällen die Zahlungspflicht zu erlassen, zu ermäßigen oder zu stunden.
Im Namen des Vorstandes der Tennisfreunde Wiernsheim e.V.