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Spiel- und Platzordnung

gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. März 2023

§1 Allgemeines

In dieser Spiel- und Platzordnung sind die Rechte und Pflichten der Mitglieder beschrieben. Die Nutzung der Anlagen ist grundsätzlich an die Mitgliedschaft und damit an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gebunden. Bei Zahlungsrückständen oder Nichtzahlung besteht keine Spielberechtigung. In begründeten Einzelfällen ist die Vorstandschaft berechtigt  Spielberechtigungen zu erteilen oder zu entziehen. Beginn und Ende der Tennissaison werden von der Vorstandschaft festgelegt. In der Regel ist die Sommersaison von Anfang Mai bis Ende September. Die von der Vorstandschaft festgelegten Termine sind verbindlich. Verstöße können von der Vorstandschaft sanktioniert werden.

§2 Benutzung der Anlage

Die Anlage steht allen Mitgliedern zur Verfügung und ist videoüberwacht. Die Tennisplätze dürfen nur mit geeigneten Sportschuhen (geringes Profil)  betreten werden. Den Anweisungen der Vorstandschaft ist Folge zu leisten. Beim Spielbetrieb entstandene Beschädigungen sind unverzüglich der Vorstandschaft mitzuteilen. Die Haftung des Vereins bei Beschädigungen oder Verlusten von Eigentum der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Das Tennishäusle steht von Mai bis Ende Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeit ist das Tennishäusle geschlossen und nicht nutzbar.

§3 Gebühren Gastspieler/Passives Mitglied je Stunde und pro Person:

Gaststunden pro Nichtmitglied                                                                                             8,00 €

Passive Mitglieder                                                                                                                   8,00 €

Studierende*r/Schüler*in/ Auszubildende*r  ≥ 18 bis einschl. 26 Jahre                       4,00 €

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                  4,00 €

Gastspieler dürfen an maximal 6 Tagen in der Saison und nur mit einem aktiven Mitglied den Platz benutzen. Passive Mitglieder dürfen mit einem aktiven Mitglied gegen Gebühren an maximal
6 Tagen spielen. Wird öfter gespielt, ändert sich der Status von passiv auf aktiv. Der Name für den Gastspieler oder des passiven Mitglieds und des aktiven Mitglieds sind in der ausgehängten Gaststundenliste an der Pinnwand zu vermerken. Die Gebühren müssen in bar in die Kasse neben der Liste beglichen werden.


Sofern im Laufe der Saison Belegungsprobleme entstehen sollten, behält sich die Vorstandschaft  eine neue Regelung vor.

§4 Spielbetrieb

Bei regem Betrieb beträgt die Spielzeit für Einzel und Doppel 60 Minuten. In dieser Zeit muss der Platz bei Trockenheit vorher gründlich gewässert, sowie nach dem Spiel abgezogen werden.

  1. Aktive Mitglieder haben Vorrang vor passiven Mitgliedern und Gastspielern.
  2. Bei starkem Andrang ist ausschließlich Doppel zu spielen.
  3. Sonderregelungen gelten bei sportlichen Veranstaltungen (Verbandsspielen, Vereinsmeisterschaften, Ranglistenspielen und Training)

 

§5 Platzbelegung

Es gibt generell kein Platzbuchungsrecht. Platzreservierungen zum Training usw. werden nur von der Vorstandschaft  getätigt, bekanntgegeben und ausgehängt.

§6 Platzpflege

„ Die Plätze sind so zu verlassen, wie man sie selbst betreten möchte.“

Die regelmäßige Platzpflege ist Bestandteil des Spieles. Verantwortlich und durchführend sind die Spieler. Dies gilt auch für den Punktspielbetrieb, Turniere und das Vereinstraining.

Vor dem Spiel sind die Plätze ausreichend zu wässern, damit die Trittfestigkeit gegeben ist. Trockene Plätze dürfen nicht bespielt werden; ggf. ist auch während des Spieles nachzuwässern.

Nach der Platznutzung sind die Plätze umfassend abzuziehen bis zur Platzbegrenzungen und zum Netz. Benutzte Geräte sind an den vorgesehenen Stellen wieder aufzuhängen.

Abfall gehört in die Abfalleimer – wir trennen den Müll. Alle dafür erforderlichen Mülltonnen findet ihr hinter dem Tennishäusle. Die Abfalleimer an den Plätzen sind für Gäste bestimmt.
Schäden am Platz und an den Linien sind zu beseitigen oder auszugleichen – ggf. ist die Vorstandschaft oder der Platzwart zu informieren.

§7 Platzsperren / Nichtbespielbarkeit der Plätze

Die Spielfelder können von der Vorstandschaft oder dem Platzwart gesperrt bzw. geöffnet werden (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, schlechte Spielfeldbeschaffenheit). Das Zeichen für eine Platzsperre ist ein heruntergelassenes Netz, oder ein Hinweis am Platz.

Sollten die Plätze durch starke Nässe (Gewitter, Dauerregen) oder aus anderen Gründen zeitweise nicht bespielbar sein, so ist vom Betreten und Bespielen der Plätze abzusehen. Bei dauerhaftem Regen ist der Platz zu verlassen. Vor Wiederaufnahme des Spielbetriebs ist dem Platz eine Trocknungszeit einzuräumen.

§8 Ballmaschine

Die Ballmaschine ist Eigentum der Tennisfreunde Wiernsheim e.V. Das Gerät darf nur an volljährige Mitglieder ausgeliehen werden. Personen unter 18 Jahren ist die Benutzung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Der Vorstand kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die Benutzung der Ballmaschine einschränken oder ganz untersagen. Die Bedienungsanleitung zur Maschine ist auf unserer Homepage einzusehen: www.tennis-wiernsheim.de/downloads

Ansprechpartner für die Ballmaschine ist der Platzwart.

Die Ballmaschine und die Bälle haben ihren festen Abstellort im Häusle. Nach Nutzung der Ballmaschine ist diese wieder ordentlich am Abstellort zu deponieren und zu laden.

Grundsätzlich kann die Ballmaschine zur jeden vollen Stunde für eine Stunde kostenfrei ausgeliehen werden.

§9 Verantwortung für den Spielbetrieb und Tennisanlage

Die Vorstandschaft  ist für den Spielbetrieb verantwortlich, ebenfalls für die Ordnung innerhalb der Tennisanlage. Die Vorstandschaft behält sich vor, bei Unstimmigkeiten zur Platzbelegung, der jeweiligen Situation angemessene Einzelentscheidungen zu treffen. Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung durch die Mitglieder hilft Probleme bei der Platzbelegung zu vermeiden.

Generell gilt für die Mitglieder der Aufruf, sich selbst zu einigen.

 

Im Namen des Vorstandes der Tennisfreunde Wiernsheim e.V.