Beitrags- und Arbeitsstundenordnung
§1 Jahresbeiträge gem. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Februar 2026
| Art der Mitgliedschaft 1)5) | Jahresbeitrag | Arbeitsstunden (ersatzweise 20 € je Stunde) |
Schnupper Sommersaison 4) |
| Aktives Mitglied ab 18 Jahre | 155,00 € | 8 Stunden und 1 Clubhausdienstab 70 Jahre 4 Stunden kein Clubhausdienst |
80,00 € 4 Arbeitsstunden und 1 Clubhausdienstab 01.08. 40,00 € 4 Arbeitsstunden und 1 Clubhausdienst |
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Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften 2) |
260,00 € | je 8 Stunden und je ein Clubhausdienstje 4 Stunden ab 70 Jahre kein Clubhausdienst |
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| Ehepaare mit zwei oder mehr Kinder | 330,00 € |
je 8 Stunden ab 18 Jahre und je 4 Stunden ab 70 Jahre |
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| Kinder bis einschl. 14 Jahre | 40,00 € | ||
| Kinder ab 15 Jahre bis einschl. 17 Jahre | 50,00 € | 4 Stunden | |
| Studierende*r/Schüler*in/ Auszubildende*r ab 18 bis einschl. 26 Jahre 3) |
75,00 € | 8 Stunden und 1 Clubhausdienst |
40,00 € 4 Arbeitsstunden |
| Passive Mitgliedschaft | 30,00 € | Keine | – |
| Zweitmitgliedschaft ab 18 Jahre aktiv in einer Mannschaft spielend |
80,00 € | Keine | – |
| Zweitmitgliedschaft unter 18 Jahre, aktiv in einer Mannschaft spielend |
0,00 € | Keine | – |
- Der Stichtag zur Festlegung des Alters ist der 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.
- Auf Wunsch ist ein Nachweis vorzulegen.
- Der Nachweis ist dem/der Schatzmeister*in der Tennisfreunde Wiernsheim e.V. bei Anmeldung und bei Änderung vorzulegen
- Nur gültig für Neumitglieder, die noch kein Mitglied bei den Tennisfreunden Wiernsheim e.V. waren.
- Beitragsfreiheit für Ehren- und Vorstandsmitglieder.
§2 Umlagen
- Zusätzlich zum Jahresbeitrag können Umlagen mit Zweckbindung beschlossen werden. Sie sollen während eines Geschäftsjahres 50% des Jahresbeitrages nicht überschreiten.
§ 3 Arbeitsstundenregelung und Clubhausdienst
- Arbeitsstunden:
a. Aktive Mitglieder ab 15 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden
Kalenderjahr 15 Jahre werden, müssen jährlich 4 Arbeitsstunden leisten.
b. Aktive Mitglieder ab 18 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden
Kalenderjahr 18 Jahre werden, müssen jährlich 8 Arbeitsstunden leisten.
c. Aktive Mitglieder ab 70 oder aktive Mitglieder, die im laufenden
Kalenderjahr 70 Jahre werden, müssen jährlich 4 Arbeitsstunden leisten.
d. Schnuppermitglieder müssen in der Schnuppersaison 4 Arbeitsstunden leisten.
e. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 20,00 Euro pro Stunde berechnet.
f. Nicht geleistete Arbeitsstunden dürfen bis zum 01.05. des Folgejahres abgeleistet werden, sofern keine Kündigung der Mitgliedschaft
erfolgt ist. Ansonsten siehe §5 Absatz 3. - Clubhausdienst:
a. Aktive Mitglieder ab 18 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre werden, sind verpflichtet 1 x pro Saison einen
Clubhausdienst abzuleisten
b. Wird der Clubhausdienst nicht geleistet, wird er mit 95,00 Euro berechnet.
c. Aktive Mitglieder ab 70 Jahre oder aktive Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 70 Jahre werden, sind vom Clubhausdienst befreit.
d. Schnuppermitglieder ab 18 Jahre oder Schnuppermitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre werden, sind verpflichtet 1 x pro
Saison einen Clubhausdienst abzuleisten.
e. Der Clubhausdienst kann freitags, samstags oder sonntags im Zweier-Team und in Absprache mit dem Eventteam erfolgen. Er umfasst
mindestens 4 Stunden und geht so lange wie Bedarf ist. Der Clubhausdienst ist 4 Wochen vorher anzumelden und über einen Aushang
anzukündigen.
f. Clubhausdienste sind bis zum 31.12. des Kalenderjahres zu leisten. - Die Vorstandschaft und Ehrenmitglieder sind von der Arbeitsstunden Regelung und vom Clubhausdienst befreit.
- Kinder <14 Jahre sind von der Arbeitsstundenregelung befreit
- Kinder und Jugendliche <17 Jahre sind vom Clubhausdienst befreit.
- Eine gesonderte Erinnerung zur Leistung der Arbeitsstunden oder des Clubhausdienstes durch den Vorstand erfolgt nicht.
§4 Gebühren Gastspieler / Passives Mitglied
- Gaststunden pro Nichtmitglied und Spieleinheit 8,00 €
- Passive Mitglieder je Spieleinheit 8,00 €
- Studierende*r/Schüler*in/ Auszubildende*r ≥ 18 bis einschl. 26 Jahre 4,00 €
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 4,00 €
- Gastspieler dürfen an maximal 6 Tagen in der Saison und nur mit einem aktiven Mitglied den Platz benutzen. Der Name für den Gastspieler und des Mitglieds sind in der ausgehängten Liste an der Pinnwand vor dem Spiel zu vermerken. Die Gebühren müssen in bar in die Kasse neben der Liste beglichen werden.
- Passive Mitglieder dürfen mit einem aktiven Mitglied gegen Gebühren an maximal 6 Tagen in der
Saison spielen. Wird öfter gespielt, ändert sich der Status von passiv auf aktiv. Der Name des passiven und des aktiven Mitglied sind in der ausgehängten Liste an der Pinnwand vor dem Spiel zu vermerken. Die Gebühren müssen den in bar in die Kasse neben der Liste beglichen werden.
§5 Fälligkeiten
- Abbuchung des Jahresbeitrages jeweils zum 01.04. des laufenden Kalenderjahrs.
- Abbuchung der nicht erfüllten Arbeitsstunden aus dem Vorjahr im laufenden Kalenderjahr.
- Wird im laufenden Kalenderjahr die Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt, werden nicht geleistete Arbeitsstunden des laufenden Kalenderjahr bis zum 31.12. eingezogen.
- Umlagen nach den jeweiligen Festsetzungen.
- Sämtliche Beiträge und Umlagen werden ausschließlich durch SEPA-Einzug erhoben.
Die durch unberechtigte Rückbelastungen entstehenden Bankgebühren werden mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 5,00 € dem Mitglied abgebucht.
Der Vorstand behält sich vor, bei nicht Akzeptanz des SEPA-Einzuges oder ständigen Rückbelastungen den Ausschluss aus dem Verein zu veranlassen. - Während des Verzugs mit Beitrags- und Umlagezahlungen ruhen die Rechte aus der Mitgliedschaft. Darüber hinaus können vom Vorstand Verzugszuschläge festgesetzt werden.
Jedes Mitglied ist erst nach Zahlung der jeweiligen Beträge spielberechtigt. - Der Vorstand ist befugt in Einzelfällen die Zahlungspflicht zu erlassen, zu ermäßigen oder zu stunden.
Im Namen des Vorstandes der Tennisfreunde Wiernsheim e.V.